| Arbeitsrecht |
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Das deutsche Arbeitsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: Im sog. Individualarbeitsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gerade die Ausgestaltung und Umsetzung des Arbeitsvertrages kann so manche Rechtsfrage aufwerfen. Die größte Bedeutung hat das Individualarbeitsrecht aber im Falle einer Kündigung. Wegen der nur dreiwöchigen Klagefrist sollte hier unverzüglich Rechtsrat eingeholt werden. Demgegenüber geht es im sog. Kollektivarbeitsrecht vor allem um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft insgesamt, welches auch die Handlungsmöglichkeiten der entsprechenden Vertretungsorgane der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einschließt.
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